Damit Sie und wenn Sie möchten auch die Generation nach Ihnen, an Ihrem Vermögen partizipieren können!
Sie verfügen über einen bestimmten Geldbetrag, den Sie z.B. über die Jahre angespart bzw. durch eine kürzlich abgelaufene Lebensversicherung ausbezahlt bekommen haben. Einen Teil davon, beabsichtigen Sie anzulegen und richten Ihren Fokus dabei auf folgende Punkte:
- Sicherheit der Anlage
- Jederzeitige Höchststandsgarantie in Höhe 80% auf Tagesbasis
- Flexibler jederzeitiger Kapitalzugriff
- Kapitalentnahmeplan z.B. monatlich mit Kapitalverzehr
- Flexibilität für jederzeitige Zuzahlungen / Aufstockungen
- Keine Zusatzgebühren für Witwen-, Waisen / Hinterbliebenenabsicherung wie es bei einer typischen deutschen Sofortrente der Fall ist
- Berücksichtigung von steuerlichen Aspekten durch Schenken oder Erben
Entnahmeplan mit täglicher 80% Höchststandsgarantie
Sie investieren einmalig einen bestimmten Betrag
(ab 9.000 €) in die fondsgebundene Lebensversicherung der Clerical Medical. Ihr Kapital wird in den Garantiefonds Ga80% investiert. Somit kommen in den Genuss der jederzeitigen 80% Garantie auf den aktuellen Höchststand des Fonds. Wenn Sie möchten, können Sie einen Entnahmeplan vereinbaren und nutzen die Erträge als Zusatzrente.
Entnahmeplan MIT Kapitalverzehr
Sie beziehen zusätzlich zu den Anlageerträgen regelmäßig kleine Teile Ihres Vermögens. Dadurch stehen Ihnen monatlich höhere Bezüge zur Verfügung, Ihr Kapital wird mit der Zeit aufgezehrt. Die 80% Garantie bleibt Ihnen jedoch bis zum letzten Cent erhalten, auch bei vorzeitiger Kündigung Ihrer Police.
Bildung eines Generationenvertrages
Clerical Medical bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, einem Generationenvertrag zu vereinbaren, in dem Sie bis zu sechs Personen / Familienmitglieder benennen und mit in den Vertrag aufnehmen können, auf Wunsch auch zwei Vertragsinhaber d.h. zwei Versicherungsnehmer, z.B. Ihren Ehepartner.
Beispiel: Vater und Mutter oder Opa und Oma sind beide gleichzeitig Versicherungsnehmer, somit bestehen gleiche Rechte und Pflichten auf das gemeinsam angesparte Kapital. Die Kinder und/oder Enkelkinder können ebenfalls in die Generationenpolice aufgenommen werden, auf diese Weise partizipiert nahezu die komplette Familie vom angesparten Kapital der Großeltern / Eltern.
Über das eingezahlte Kapital können nur Sie zu Lebzeiten als Versicherungsnehmer verfügen und bestimmen, somit halten Sie Ihr Vermögen stets selbst unter Kontrolle, wie auch alles andere in Ihrem Leben.
Sollte eine Person vorzeitig versterben, geht die Police auf die nächste Person unbürokratisch über, die Sie zu Lebzeiten bestimmt haben. Der Generationenvertrag endet erst dann, wenn alle versicherten Personen verstorben sind.
Diese Form der „Vermögensübertragung“ ist in Deutschland einzigartig, man bezeichnet diese als Form der „Letztversterbensbasis“. Ausschlaggebend für diese Vertragsform ist eine gesonderte Erklärung in der Police, Ihr Testament, Ihr Erbvertrag oder die Regelung innerhalb der gesetzlichen Erbfolge.
Flexibler Zugriff auf das Restkapital ohne Garantieverlust
Sollten sich die Lebensumstände Ihrer Familie plötzlich und unerwartet verändern, z.B. durch vorzeitiges Ableben Ihres Ehe/-Partners, kann der Hinterbliebene jederzeit auf das Restkapital zurückgreifen, die 80% Garantie auf den Höchststand des Fonds bleibt natürlich voll erhalten, auch bei vorzeitiger Kündigung.
Erben, schenken und Steuern
Mit der Generationenpolice von Clerical Medical, lässt sich Vermögen steueroptimiert an mitversicherte Angehörige z.B. an Ihre Kinder ideal übertragen, im Todesfall als auch zu Lebzeiten.

Unterschiede zu anderen Garantiefonds auf dem Markt
Im Gegensatz zu allen anderen Garantiefonds auf dem deutschen Markt, steht Ihnen die 80% Garantie von Clerical Medical –auf täglicher Basis- und jederzeit zur Verfügung.
Clerical Medical hat im Bezug auf die Garantie kein „kleingedrucktes“, d.h. auch "keine besonderen Bedingungen“.
Andere Garantiefonds auf dem Markt, setzen für die Inanspruchnahme der Garantie bestimmte Bedingungen voraus.
Diese können folgende sein:
- Eine vorzeitige Kündigung kann den Verlust der Garantie bedeuten, d.h. Ihre Fondsanteile werden zu den dann geltenden Marktpreisen verkauft
- Die Garantie greift erst bei Vertragsablauf, d.h. zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, aber nicht dann wenn Sie sie benötigen
- Der Kapitalzugriff bzw. die Entnahme kann in der Höhe eingeschränkt sein, entnehmen Sie mehr als vertraglich erlaubt, setzen Sie Ihre Garantie aufs Spiel
- Weitere Einschränkungen und Bedingungen im Bezug auf die Garantien, finden Sie je nach Fonds-Anbieter, in den Bedingungen der Garantieaussage
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