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Gegenüberstellung einer Sofortrente mit einem with-profits Entnahmeplan / Auszahlungsplan gegen Einmalzahlung bzw. Einmalbeitrag

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Vorwort - Art der Geldanlage

 

Vorwort - Art der Geldanlage

 

Die klassische Sofortrente verliert nach und nach an Attraktivität. Täglich zahlen deutsche Lebensversicherer Millionen € aus ablaufenden Lebensversicherungen an ihre Kunden aus, dagegen wird nur ein Bruchteil dessen vom Kunden, bei der gleichen Gesellschaft, wiederangelegt. Der Verbraucher sucht nach flexiblen Alternativen. Bei Beantragung einer klassischen Sofortrente verzichtet man auf Lebenszeit auf jegliche nur denkbare Flexibilität. Plötzlich eintretende Ereignisse in der Familie, in der eigenen Firma, im Todesfall oder bei Eintritt einer schweren Krankheit, die zu dringenden Kapitalbedarf führen können, bleiben bei Wahl einer Sofortrente unberücksichtigt. Ihr Kapital ist bei den meisten Anbietern einer klassischen Sofortrente, auf Lebenszeit weg! Einziger Vorteil: Die Rente wird auf Lebenszeit, unabhängig von der Höhe des ursprünglich eingesetzten Kapitals, geleistet. Eine klassische Sofortrente kommt aus unserer Sicht nur für jene Personen in Frage, die alleinstehend sind oder die Familie bewusst unberücksichtigt lassen möchten. Letztlich ist die Sofortrente eine Wette auf ein langes Leben mit dem Versicherer. In den meisten Fällen ist der Gewinner dieser Wette jedoch der Versicherer. Nur wer steinalt wird, statistisch betrachtet mindestens 90 Jahre, fängt an ein gutes Geschäft zu machen und der Versicherer dagegen ein schlechtes, in allen anderen Fällen, arbeitet der Versicherer mit Ihrem Kapital und zahlt Ihnen, über lange Jahre, einfach ausgedrückt, Ihr eigenes Geld in monatlichen Raten zurück. Fazit: Für eine minimale Sicherheit von 2,25% Garantiezins, abzüglich Kosten und Inflation, ist jedoch der eine oder andere nichtinformierte Verbraucher durchaus bereit, auf eine maximale Flexibilität und auf eine Chance mehr für sein Geld zu bekommen, zu verzichten - und entscheidet sich für die klassische Sofortrente.

 

Ein with-profits Entnahmeplan ist ein lebensbegleitendes Kapitalanlageinstrument, geprägt von Sicherheit, Flexibilität, Transparenz, Verfügbarkeit und realistischen Renditeaussichten. Die Rede ist im klassischen Sinne weniger von einer Versicherung, sondern von einer sicherheitsorientierten Kapitalanlage die Ihnen bei Einhaltung bestimmter Bedingungen mindestes das eingezahlte Kapital, vor Kosten und abzüglich geleisteter Entnahmen, sicher stellt. Der with-profits Entnahmeplan, sollte auch nicht mit einem herkömmlichen Fonds- oder Bankauszahlplan verglichen werden. Diese beiden letztgenannten Varianten bieten zwar je nach Gestaltung und Tarifvariante einen Schutz gegen fallende bzw. turbulente Märkte, z.B. in Form einer endfälligen Kapital- oder Höchststandsgarantie, welche aber bei vorzeitigem Verkauf von Anteilen oder bei Vereinbarung eines monatlichen Entnahmeplans aussetzt. Genau diese Lücke schließt der with-profits Entnahmeplan. Mehr zu diesem Punkt können Sie im Feld "Der einzigartige Schutzeffekt für Entnahmen“ nachlesen.

 

Verzinsung und Rendite

 

Verzinsung und Rendite

 

Der Versicherer gewährt Ihnen auf Ihr eingesetztes Kapital einen Garantiezins, vor Kosten, von z.Zt. 2,25% (deckt nicht einmal die Inflationsrate), zuzüglich einer nicht garantierten Überschussbeteiligung. Die aktuelle Gesamtverzinsung liegt durchschnittlich bei ca. 4,5%.

 

Sie erhalten einen im Nachhinein unentziehbaren Bonus von z.Zt. 3,0% Netto. Dieser Bonus ist zur Zeit der höchste am deutschen Markt und wirkt sich als Zinseszinseffekt auf Ihr Guthaben aus, sowie einen nicht garantierten Fälligkeitsbonus, der Ihren Anteilspreis auf ein neues Niveau anwachsen lässt. Die aktuelle Gesamtverzinsung beträgt für das Jahr 2009, trotz Finanzkrise 5,85%.

 

Höhe und Dauer der Rente / Entnahmen

 

Höhe und Dauer der Rente / Entnahmen

 

Die Rentenhöhe richtet sich nach der Höhe Ihres eingezahlten Kapitals, nach Ihrem Alter und wird auf Lebenszeit geleistet.

 

Bei einer Entnahme handelt es sich nicht um eine Leibrente. Entnahmen werden nur solange bezahlt, wie auch Kapital vorhanden ist. Entnehmen Sie mehr als der with-profits Fonds jährlich erwirtschaftet, kommt es zu Kapitalverzehr. Die Höhe Ihrer monatlichen Entnahmen sollten Sie auf max. 5% pro Jahr, gemessen von der Höhe des Einzahlungsbetrages oder des aktuellen Fondswertes begrenzen und diese bereits bei Antragstellung festlegen. Höhere Entnahmen sowie außerplanmäßige bzw. unregelmäßige Entnahmen, sind ebenfalls möglich.

 

Der einzigartige Schutzeffekt für Entnahmen

 

Der einzigartige Schutzeffekt für Entnahmen

  Nicht zutreffend.  

Ein Hauptargument das einzig und allein nur für einen with-profits Entnahmeplan spricht, ist die Tatsache, dass korrekt beantragte Entnahmen nicht von Marktturbulenzen oder Verlusten erfasst werden können. Was bedeutet das? Bei einem Entnahmeplan werden, vereinfacht ausgedrückt, eine bestimmte Anzahl von Fondsanteilen zu einem monatlich festgelegten Zeitpunkt veräußert. Auf diese Weise erhalten Sie konstant Ihre Zusatzrente. Diese Funktionsweise ist nahezu mit jeder flexiblen Geldanlage möglich. Es stellt sich jedoch die Frage, zu welchem Kurs die Fondsanteile monatlich veräußert werden? Bei fallenden Märkten/Kursen müssen, bei herkömmlichen Entnahmeplänen, immer mehr Anteile veräußert werden um eine konstante Entnahme darstellen zu können - das Ergebnis ist massiver Kapitalverzehr. Bei einem with-profits Entnahmeplan werden, vereinfacht ausgedrückt, die Fondsanteile monatlich zu einem festen Anteilspreis verkauft, obwohl die Märkte oder der Fonds selbst, zu diesem Zeitpunkt rückläufig sein können. Auf diese Weise kann Ihr Kapital, ohne Berücksichtigung von Kosten und bereits getätigter Entnahmen, nicht geringer werden. Vorausgesetzt, Sie halten sich an das vorgeschriebene jährliche Auszahllimit und haben Ihre Entnahmen bereits bei Antragstellung festgelegt.

 

Langlebigkeitsrisiko und Gewinnerwartungen

 

Langlebigkeitsrisiko und Gewinnerwartungen

 

Der Versicherer trägt Ihr Langlebigkeitsrisiko, muss auf Aktien in seinen Kapitalanlagen verzichten und ist gezwungen in festverzinsliche Anlagen, auch Staatspapiere zu investieren. Eine durchschnittliche Rendite von deutlich über 5% ist sehr unwahrscheinlich.

 

Der Versicherer trägt kein Langlebigkeitsrisiko und kann seine Kapitalanlagen an die jeweilige Marktsituation flexibel anpassen. In Zeiten der Finanzkrise, wird das Anlageportfolio aus Sicherheitsgründen sehr breit gestreut, z.B. in Immobilien, festverzinsliche Anlagen, auch Staatspapiere, in Aktien und in Cash. Eine durchschnittliche Rendite von über 5% ist sehr wahrscheinlich.

 

Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte

 

Übertragung von Rechten aus dem Vertrag an Dritte

 

Ihr gesamtes Kapital wird gegen eine Leibrente auf Lebenszeit eingetauscht. Die Leibrente wird auf Ihre persönliche statistische Lebenserwartung angepasst und kann im nachhinein, d.h. während der Rentenbezugszeit zu Lebzeiten, nicht auf andere Personen z.B. an Kinder, Ehefrau oder Enkelkinder übertragen werden.

 

Ihr gesamtes Kapital steht Ihnen unter Beachtung der jährlichen Auszahllimits, jederzeit zur Verfügung und kann beliebig übertragen werden, zu Lebzeiten als auch nach Ihrem Tode. Monatliche Entnahmen sind nicht personenbezogen. Entnahmen können jederzeit eingestellt, erhöht oder reduziert werden und die Rechte aus dem Vertrag auf eine andere beliebige Person jederzeit übertragen werden.

 

Abtretung als Sicherheit z.B. bei einer Bank

 

Abtretung als Sicherheit z.B. bei einer Bank

 

Eine Abtretung des Vertrages ist nur in Form der Abtretung Ihrer Leibrente möglich. Das ursprünglich eingezahlte Kapital gehört auf Lebenszeit dem Versicherer und dient somit nicht als Sicherheit für eine Bank.

 

Der Vertrag kann jederzeit als Sicherheit hinterlegt werden.

 

Generationenplanung

 

Generationenplanung

 

Menschen die sich im so genannten dritten Lebensabschnitt befinden oder davor stehen, denken bereits an den Fall der Fälle und treffen bereits zu Lebzeiten entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Themen "Schenkung" und "Vererbung". Dabei wird stets an die nachrückende Generation gedacht - Kinder, Enkelkinder. An erster Stelle steht jedoch zu diesem Zeitpunkt die eigene Versorgung und die der Ehefrau. Eine Sofortrente ist immer personenbezogen. Familienmitglieder können bei der Vertragsgestaltung z.B. hinsichtlich Kapitalverfügung, Vermögensübertragung oder Kapitalvererbung, nicht berücksichtigt werden. Es stehen lediglich nur kostenintensive Zusatztarife für Witwen- und Waisenversorgung zur Verfügung, bzw. siehe letzten Punkt.

 

Der Vertrag kann bei allein stehenden Personen nach Erstversterbensbasis beantragt werden. In diesem Fall wird im Todesfall der verbleibende Vertragswert d.h. abzüglich getätigter Entnahmen, an eine beliebige bezugsberechtigte Person übertragen. Bei Vertragsgestaltung nach Letztversterbensbasis kann ein Generationenvertrag für bis zu 10 Personen gestaltet werden. Das verbleibende Restkapital kann somit im Todesfall oder zu Lebzeiten in einer bei Vertragsabschluss definierten Reihenfolge übertragen werden. Auf diese Weise wird eine Art Testament dargestellt und das Geld bleibt dabei innerhalb der Familie. Durch eine korrekte Gestaltung nach Letztversterbensbasis, können unerwünschte Erbengemeinschaften ausgeschlossen werden. Der Vertrag endet bei Verbrauch des eingesetzten Kapitals oder spätestens bei Tod der letzten versicherten Person. Erfolgen Zuzahlungen bzw. Aufstockungen, so kann der Vertrag theoretisch über ganze Generationen hinweg existent bleiben - zumal keine feste Laufzeit im Vertrag fest verankert ist.

 

Versteuerung

 

Versteuerung

 

Die Rente wird mit dem günstigen Ertragsanteil versteuert, der Altersabhängig ist. Im Rentenalter wird die gesamte Einnahmensituation, zur Festsetzung der steuerpflichtigen Abgaben herangezogen, so z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapitalvermögen sowie Einnahmen aus Rentenleistungen, etc.

 

Bei Entnahmen gilt die Anteilspreisversteuerung: Vereinfacht ausgedrückt, wird die Differenz zwischen dem Fondseinkaufspreis und dem Verkaufspreis versteuert - das Ergebnis stellt den Ertragsanteil dar. Die Gesellschaft informiert Sie jährlich, anhand eines Kontoauszuges, über die exakte Höhe Ihres zu versteuernden Anteils. Der Steuerpflichtige Ertragsanteil wird bei Nichterfüllung der 12/60 Regelung mit der Abgeltungsteuer versteuert. Bei Erfüllung der 12/60 Regelung greift das Halbeinkünfteverfahren, somit werden nur 50% der Erträge nach dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Fällt der steuerpflichtige Anteil höher aus als erwartet, können Sie die Entnahmen reduzieren oder, falls es Ihre Situation erlaubt, auch mal für ein Jahr oder auch beliebig länger aussetzen. Um eine optimale Versteuerung zu erreichen empfiehlt es sich einen fachlichen Rat einzuholen.

 

Sonderauszahlungen in der Rentenphase

 

Sonderauszahlungen in der Rentenphase

 

nicht möglich

 

jederzeit möglich, unter Beachtung der Bedingungen

 

Zuzahlungen in der Rentenphase

 

Zuzahlungen in der Rentenphase

 

i.d.R. nicht möglich

 

jederzeit möglich, unter Beachtung der Bedingungen

 

Vorzeitige Kündigung nach Rentenbeginn

 

Vorzeitige Kündigung nach Rentenbeginn

 

nicht möglich, bzw. nur mit extremen Verlusten

 

jederzeit möglich, unter Beachtung der Bedingungen

 

Kapitalzugriff während der Rentenphase

 

Kapitalzugriff während der Rentenphase

 

i.d.R. nicht möglich

 

jederzeit möglich, unter Beachtung der Bedingungen

 

Leistungen im Todesfall

 

Leistungen im Todesfall

 

Eine Todesfallleistung ist i.d.R. nicht vorgesehen. Einige Anbieter zahlen im Todesfall das Restkapital aus, abzüglich bereits geleisteter Renten. Zusatztarife sind für die Versorgung der Hinterbliebenen notwendig, diese wirken sich aber negativ auf die Hauptrente aus, d.h. je höher die gewünschte Witwenrente oder die Dauer der gewünschten Garantiezeit, desto niedriger die Hauptrente. Zusatztarife dieser Art sind mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

 

Bei Vertragsgestaltung nach Erstversterbensbasis werden im Todesfall, innerhalb der ersten 5 Jahre, 101% des vollen Wertes der Anteile bezahlt, sofern das 76. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Ist die versicherte Person 76 Jahre oder älter, werden 100,1% fällig. Ab dem 6. Jahr werden sogar 110% des vollen Wertes der Anteile bezahlt. Bei Vertragsgestaltung nach Letztversterbensbasis, siehe Generationenplanung, wird die Todesfallleistung erst bei Tod der letzten zu versicherten Person, wie oben beschrieben gezahlt. Hinzu kommt, in beiden Vertragsgestaltungen, ein eventuell vorhandener Schlussbonus. Eine Marktwertanpassung, die Ihr Kapital während turbulenter oder fallender Märkte reduzieren könnte, findet im Todesfall und bei korrekt beantragten Entnahmen keine Anwendung.

         

Rechtliche Hinweise: Diese Informationen stellen eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte dar. Rechtlich verbindlich sind allein die Angaben in den Prospekten der Versicherungsgesellschaft, den allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen sowie den Verbraucherinformationen. Diese Informationen wurden von der CC- Competence Center GmbH & Co KG erstellt und ist weder als Verkaufsprospekt noch als verbindliches Angebot zu verstehen. Die darin beschriebenen Ausführungen stellen lediglich allgemeine Informationen, jedoch keinesfalls irgendeine Form der Beratung oder Empfehlung dar. Die enthaltenen Informationen stammen aus Quellen, die als zuverlässig gelten. Sie erheben jedoch keineswegs den Anspruch der Richtigkeit und Vollständigkeit, weshalb sie auch nur bedingt verlässlich sind. Die CC- Competence Center GmbH & Co KG übernimmt keinerlei Haftung für Nachteile, die direkt aus der Verwendung dieser Informationen oder seines Inhalts entstehen. Stand 29.04.2009 - alle Rechte vorbehalten - jegliche Vervielfältigungen sind untersagt.



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