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Darstellung eines generationenübergreifenden Vertrages mit der Möglichkeit neben 2 Antragstellern auch bis zu 2 versicherte Personen einschließen zu können.
- Ein 50 jähriger Mann investiert 100.000 € in das Konzept Best AgerPLUS und bindet sowohl seine Frau (45 Jahre) als auch seine Tochter (25 Jahre) ein
- bei Antragstellung legt er einen Auszahlplan fest (auch später möglich), aus dem er mit 65 Jahren monatliche Entnahmen in Höhe von z.B. 900 € beziehen möchte
- mit Vollendung seines 65. Lebensjahres bezieht er nun vereinbarungsgemäß o.g. monatliche Entnahmen, verstirbt aber vorzeitig mit 85 Jahren
- zu diesem Zeitpunkt geht der Vertrag automatisch und unbürokratisch auf die hinterbliebene Witwe über. Die Witwe kann jetzt frei entscheiden auf das verbleibende Kapital zuzugreifen, oder den vereinbarten Entnahmeplan fortzuführen. Die Witwe entscheidet sich den Entnahmeplan in unveränderter Form fortzuführen. Alternativ könnte die Witwe den Entnahmeplan auch einstellen und das Fonsdguthaben abzüglich bereits geleisteten Entnahmen in eine lebenslange Rente umwandeln.
- die Witwe verstirbt mit 95 Jahren
- der Vertrag geht jetzt auf die Tochter über.
(Fortführung identisch bzw. bis zum 100. Lebensjahr der Tochter.)
Wichtige Hinweise zur korrekten Vertragsgestaltung eines Generationenvertrages auf Letztversterbensbasis
Beide Eheleute sollten bereits bei Antragstellung gemeinsam die Versicherungsnehmereigenschaft übernehmen. Ist dies nicht gewünscht bzw. nicht möglich weil z.B. zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Ehe-/Partner vorhanden ist, sollte auf jeden Fall auf einer separaten Erklärung ein zukünftiger Versicherungsnehmer genannt werden, z.B. Kinder oder eine Person Ihres Vertrauens.
Hintergrund: Nach Ihrem Todesfall könnte eine unerwünschte Erbengemeinschaft entstehen.
Desweiteren sollten Sie sich in Sachen Steuern bei Vermögensübertragung, genauestens informieren. |