Wie funktioniert eine rückgedeckte Direktzusage / Pensionszusage?
Die Pensionszusage bzw. Direktzusage ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersvorsorge und insbesondere für bestimmte Arbeitnehmergruppen interessant:
- Geschäftsführer/Gesellschafter von GmbH´s
- Vorstände von Aktiengesellschaften
- Leitende Angestellte
Im Falle einer Pensionszusage / Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen bei Eintritt des Versorgungsfalles, d.h.
- im Rentenalter
- bei Invalidität
- bei Tod
die jeweils vereinbarte Leistung zu zahlen. Dabei muß die Pensionszusage / Direktzusage nicht unbedingt die Zahlung einer Rente darstellen – auch eine Kapitalleistung kann vorgesehen werden.
Dem Arbeitgeber obliegt nun die Finanzierung der Versorgungsleistungen; dies erfolgt in der Regel über Pensionsrückstellungen, die während der Anwartschaft angelegt werden (frühestens ab dem 28. Lebensjahr des Mitarbeiters). Zur finanziellen Absicherung kann eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen werden.
Bilanzielle Auswirkungen der Pensionszusage / Direktzusage
Für die Pensionsrückstellungen besteht Passivierungspflicht (§ 6a EStG). Hiermit wird der steuerpflichtige Gewinn des Unternehmens gemindert. Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG Betriebsausgaben.
Der Kapitalwert der Rückdeckungsversicherung kann jährlich zum Bilanzstichtag Ihres Unternehmens aktiviert werden und bildet einen bilanziellen Gegenposten zu der Rückstellung.
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