Wichtiger Hinweis zum Datenschutz
Die nachfolgende Gegenüberstellung wurde vom Team des Competence Center für Britische Policen, sorgfältig und mühsam recherchiert. Das Herunterladen bzw. kopieren dieser Seite ist nicht gewünscht und strengstens untersagt.
Rechtlicher Hinweis
Bei einem Kopiervorgang durch das markieren dieser Seite, wird Ihre IP-Adresse durch einen integrierten Textcode automatisch erfasst und zur Nachverfolgung von uns gespeichert. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 |
Aufsicht, Kontrollen und Verbraucherschutz |
|
 |
Aufsicht, Kontrollen und Verbraucherschutz |
|
Die Aufsicht über die Gesellschaften erfolgt in Deutschland durch das Bundesaufsichtsamt für Finanz-dienstleistungen, kurz auch BAFIN genannt.
Im Gegensatz zur strengen britischen Finanzaufsicht, spielen deutsche Aufsichtsbehörden eher eine unter-geordnete Rolle im Bezug auf ihre Aufsicht und Kontrollen gegenüber den Versicherungsgesellschaften.
Ihre Aufgaben bestehen / bestanden überwiegend darin, die Einhaltung des Versicherungs-vertragsgesetzes zu kontrollieren, also das Kleingedruckte und Verbraucher-beschwerden entgegenzunehmen. Wichtige Kontrollen in Bezug auf die Kapitalanlagestrukturen der einzelnen Versicherer oder die Sicherstellung der Erfüllbarkeit von laufenden Kundenverträgen fanden in der Vergangenheit nicht statt.
Der Fall Mannheimer Lebensversicherung zeigte, dass man von Seiten der Behörden -vielleicht- zu spät reagierte.
Das deutsche Aufsichtssystem wird seither sukzessive aufgebaut und neu strukturiert, z.Zt sind deutsche Aufsichtsbehörden aktiver denn je. |
|
Auch in Großbritannien erkannte man frühzeitig, dass der Versicherungsmarkt nicht ganz dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden durfte. Schon 1870 gestand die Regierung mit dem Erlass des Life Assurance Companies Act ihre Verantwortung für die Versicherten ein.
Das britische System ist gekennzeichnet durch umfassende Informationspflichten der Versicherer zugunsten der Öffentlichkeit und der Verbraucher. Britische Versicherer unterliegen mit der strengsten Aufsicht weltweit.
Die oberste Aufsicht obliegt der Financial Services Authority (FSA).
Nach Maßgabe der FSA ist das Management einer Versicherungs-gesellschaft dafür verantwortlich, die Geschäfte des Unterhmens in einer Art und Weise zu führen, die den bestmöglichen Schutz der Interessen ihrer Versicherungsnehmer gewährleistet.
Die FSA kann von einer Versicherungsgesellschaft den Nachweis verlangen, dass das Management der Gesellschaft die gesetzlichen Vorschriften erfüllt. Dazu muss das Unternehmen der FSA jederzeit alle notwendigen Unterlagen zur Prüfung zur Verfügung stellen und bei Bedarf den Zugang zu den Geschäftsräumen ermöglichen. Werden die gesetzlichen Vorschriften nicht eingehalten / erfüllt, stehen der FSA zahlreiche Maßnahmen zur Verfügung, um die aufgetretenen Misstände zu korrigieren.
Diese reichen von strengeren Reporting- Pflichten über die vorrübergehende Untersagung von Neugeschäfts-aktivitäten und sogar bis zur zeitweisen Übernahme der Unternehmensleitung durch die FSA.
Die Leistungsfähigkeit und Finanzstärke einer Gesellschaft steht somit ständig auf dem Prüfstand. |
| |
|
|
|
|
| Haftungshinweise |
|
Diese Gegenüberstellung wurde vom CC-Competence Center erstellt und ist weder als Verkaufsprospekt noch als verbindliches Angebot zu verstehen. Die darin beschriebenen Ausführungen stellen lediglich allgemeine Informationen, jedoch keinesfalls irgendeine Form der Beratung oder Empfehlung dar. Die Informationen stammen aus Quellen, die als zuverlässig gelten. Sie erheben jedoch keineswegs den Anspruch der Richtigkeit und Vollständigkeit, weshalb sie auch nur bedingt verlässlich sind. Das CC-Competence Center übernimmt keinerlei Haftung für Nachteile, die direkt aus der Verwendung dieser Informationen entstehen. Quellen: Allgemeine Medien, Unternehmenskennzahlen, Dr. Mark Ortmann. Stand der Informationen: Diese Informationen wurden erstmalig im Jahr 2003 recherchiert und zusammengestellt. Zeitweise fanden mehrere Aktualisierungen statt, es ist aber nicht auszuschließen, dass einige Informationen bereits veraltet sind bzw. nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. |
| |
| Bitte treffen Sie eine Auswahl |
|
Angebot anfordern
E-Mail an das Competence-Center senden |