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Britischer bzw. englischer Entnahmeplan / Auszahlplan gegen Einmalzahlung
Mit Royal London, Prudential International




Sie verfügen über einen bestimmte Kapitalsumme, die Sie z.B. geerbt, durch eine Abfindung, einen Firmenverkauf oder durch eine abgelaufene Lebensversicherung ausbezahlt bekommen haben.


Dieses Ihnen nun zur Verfügung stehende Kapital, beabsichtigen Sie gewinnbringend und vor allem sicher erneut anzulegen, um daraus Ihren wohlverdienten zukünftigen Ruhestand finanzieren zu können. Vielleicht soll es auch als Zusatzrente dienen.

Bei der Auswahl einer geeigneten Geldanlage, richten Sie Ihren Fokus u.a. auf folgende wichtige Merkmale:

  • Höchstmögliche Sicherheit der Geldanlage
  • Garantierte unentziehbare Wertzuwächse
  • Flexibler jederzeitiger Zugriff auf das Restkapital
  • Vereinbarung eines Kapitalentnahmeplans bzw. Auszahlungsplans z.B. um monatliche, vierteljährliche, halbjährliche sowie unregelmäßige Entnahmen, mit oder ohne Kapitalverzehr tätigen zu können
  • Flexibilität für jederzeitige Zuzahlungen bzw. Aufstockungen
  • Keine Zusatzgebühren und Kosten für Witwen / und Waisenrenten, wie dies bei Versicherungen üblich ist
  • Vermeidung von ständigen Rentenkürzungen durch das Langlebigkeitsrisiko, mit dem Versicherungsgesellschaften konfrontiert werden
  • Steuerliche Optimierung bei "Schenkung" und "Vererbung" Ihres Kapitals

Herkömmliche Anlageformen für Einmalzahlungen wie beispielsweise eine sofort beginnende Rentenversicherung, bieten diese Vorteile nicht:




Unterschiede zwischen deutscher Sofortrente
und britischem Entnahmeplan / Auszahlplan




 

 

 

 

Welche Garantie- und Sicherheitselemente beinhaltet Ihre britische Garantiepolice gegen Einmalzahlung mit Entnahmeplan?

 

 

Die Anteilspreisgarantie

 

Ihre britische Police mit garantiertem Wertzuwachs wird für Sie transparent (jährliche Kontoauszüge) und jederzeit leicht nachvollziehbar in Fondsanteilen geführt, d.h. dass am Tag Ihrer Investition eine bestimmte Anzahl von Anteilen zu einem dann gültigen Preis entsprechend Ihrer eingezahlten Summe erworben werden. Durch die wertvolle Anteilspreisgarantie die Ihnen Ihre britische Police zu jederzeit gewährt, kann der Anteilspreis Ihrer Anteile niemals fallen.

 

 

Was unterscheidet eine britische Garantiepolice mit Anteilspreisgarantie, von einem herkömmlichen Fonds?

 

 

Die Antwort ist einfach: ein herkömmlicher Fonds bietet Ihnen keine Anteilspreisgarantie. Dies bedeutet, dass der Anteilspreis Ihrer Fondsanteile zu jeder Zeit den ständigen Marktschwankungen ausgesetzt ist und zu jederzeit auch fallen kann, Ihr Kapital ist demnach stark gefährdet. Vereinbaren Sie zusätzlich einen Entnahmeplan, wird Ihr Kapital bei fallenden Kursen stark und sehr schnell aufgezehrt.

 

Der Fachbegriff für ein derartiges Ereignis lautet: Negative Marktwertanpassung.

 

Eine Marktwertanpassung kann unter bestimmten Marktbedingungen auch bei Ihrer britischen Garantiepolice jederzeit greifen bzw. durchgeführt werden. Bei Einhaltung bestimmter Vertragsbedingungen, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind, wird auf eine Marktwertanpassung verzichtet. Dies ist ein weiterer wesentlicher Unterschied zu herkömmlichen Fonds.

 

 

Welche Gewinnsysteme sieht eine britische Garantiepolice vor?

 

 

1. Regelmäßiger Bonus bzw. auch garantierter Wertzuwachs genannt

 

Ein regelmäßiger alljährlicher Bonus sorgt dafür, dass sich Ihr Anteilspreis prozentual erhöht, dieser stellt eine laufende Gewinnbeteiligung da, d.h. eine Art Dividende. Die Höhe des regelmäßigen Bonus steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Entwicklung des Fonds, die um ein vielfaches höher ausfallen kann.

 

Ein einmal von der Gesellschaft ausgesprochener Bonus, kann nachträglich nicht mehr widerrufen oder entzogen werden. Auf diese Weise baut sich mit der Zeit ein garantierter Wertzuwachs auf. Bei der Ermittlung des regelmäßigen Bonus hat der verantwortliche Aktuar (Versicherungsmathematiker) die Leistung und finanzielle Stärke des Fonds sowie die aktuellen und künftigen Marktbedingungen zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass infolge seiner Begutachtung ein Teil der Erträge des Fonds nicht in den regelmäßigen Bonus eingehen, sondern im Fonds verbleiben, um zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Schlussbonus ausgezahlt zu werden.

 

2. Schlussbonus

 

Der Schlussbonus spiegelt die tatsächliche Entwicklung des Fonds wieder. Im Gegensatz zum regelmäßigen Bonus, ist der Schlussbonus nicht garantiert und wird je nach Anbieter zu unterschiedlichen Zeitpunkten gezahlt. Ist ein Schlussbonus vorgesehen, wird dieser auf alle zum Verkauf anstehenden Fondsanteile prozentual hinzu addiert. Alle anderen Fondsanteile die im Fonds verbleiben, bzw. nicht aufgelöst werden, sind in Zukunft ebenfalls Schlussbonus berechtigt.

 

 

Welche Entnahmemöglichkeiten sind gegeben?

 

 

1. Entnahmeplan ohne Kapitalverzehr

 

Sie leisten einen Einmalbeitrag bzw. eine Einmalzahlung ab 9.000 € in einen britischen / englischen Entnahmeplan mit garantiertem Wertzuwachs. Sofern Ihre beantragten Entnahmen bzw. Teilauszahlungen geringer oder mindestens so hoch als der jährliche Wertzuwachs bzw. der Bonus sind, bleibt Ihr angelegtes Kapital ohne Berücksichtigung von Kosten z.B. der Managementgebühr erhalten. Die Höhe Ihrer z.B. monatlichen Entnahmen fällt in diesem Fall, je nach Anlagesumme, i.d.R. gering aus. Das Kapital kann später auf die nachfolgende Generation übergehen bzw. steueroptimiert nach der derzeit geltenden *) 2/3 Regelung übertragen werden. Somit können Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Generation nach Ihnen Vorsorge treffen - ein Generationenvertrag der funktioniert, garantiert!

 

1. Entnahmeplan mit Kapitalverzehr

 

Sie beantragen über dem jährlich garantierten Wertzuwachs bzw. Bonus hinaus, regelmäßige Entnahmen / Auszahlungen, d.h. Sie entnehmen mehr als die Police eigentlich erwirtschaftet, dadurch stehen Ihnen monatlich höhere Bezüge zur Verfügung, Ihr Kapital wird mit der Zeit aufgezehrt.

 

Das Restkapital kann später auf die nachfolgende Generation übergehen bzw. steueroptimiert nach der derzeit geltenden *) 2/3 Regelung übertragen werden.

 

 

Welche Gestaltungsmöglichkeiten werden Ihnen geboten?

 

 

Bildung eines Generationenvertrages

 

Ihre britische Garantiepolice kann als Generationenvertrag für bis zu 6 Personen, die z.B. Familienmitglieder sein können, gestaltet werden. Auf Wunsch können auch 2 Antragsteller (Vertragsinhaber) vorgesehen werden, die auch Firmen sein können. 
 
Beispiel: Vater und Mutter oder Opa und Oma sind beide gleichzeitig Antragsteller, somit bestehen gleiche Rechte und Pflichten auf das gemeinsam angesparte Kapital. Die Kinder und/oder Enkelkinder können ebenfalls in den Generationenvertrag aufgenommen werden, auf diese Weise partizipiert die komplette Familie vom angesparten Kapital der Großeltern oder Eltern.

 

Über das Kapital können nur Sie als Antragsteller verfügen und bestimmen. Somit halten Sie Ihr Vermögen stets  selbst unter Kontrolle, wie auch alles andere in Ihrem Leben.
 
Sollten Sie vorzeitig versterben, geht der Vertrag auf die nächste Person unbürokratisch über, die Sie zu Lebzeiten bestimmt hatten. Der Generationenvertrag endet erst dann, wenn alle genannten Personen verstorben sind. Diese Form der Vertragsgestaltung wird als Letztversterbensbasis bezeichnet und in Deutschland nur von unten stehenden Gesellschaften angeboten.

 





Beispiel eines Generationenvertrages:





 

 

*) Gesetzesänderungen vorbehalten

 

 

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